"Archiv" und "Auskunft" sind nun zusammengefasst unter dem Menüpunkt „Meine Anträge“. Aktuelle Informationen und Anleitungen finden Sie unter „FAQ“ und „Hilfe“ im Menü.
FAQ
Allgemeine Informationen zum Beihilferecht finden Sie auf der FAQ Seite des Landesamtes für Finanzen; Link öffnet sich in neuem Fenster im Internet.
Sie können zu einer schnelleren Antragsbearbeitung beitragen, indem Sie
- Das Versenden mehrerer Anträge an einem Tag vermeiden
- Identische Beihilfeanträge nicht über verschiedene Kanäle stellen
- Beihilfeanträge mit einem geringen Antragsvolumen gesammelt abgeben
- Änderung der persönlichen Verhältnisse zeitnah – auch außerhalb eines Antragsverfahrens – anzeigen (hierbei immer Geschäftszeichen angeben)
- Unterlagen vollständig einreichen (z. B. Rechnung für Hilfsmittel mit Verordnung, bei Zahnarztrechnungen auch die Rechnung über die Laborleistungen)
- Von Sachstandsanfragen absehen. Ihr Anliegen wird immer schnellstmöglich bearbeitet
Sie können in BeihilfeOnline Ihre Belege hochladen und anschließend Ihren Beihilfeantrag online stellen. Siehe hierzu auch Belege hochladen/
Für die Erfassung der geltend gemachten Aufwendungen stehen Ihnen die Funktionen „Einzeln erfassen“ und „Global erfassen“ zur Verfügung. Welche Variante Sie wählen, können Sie frei entscheiden. Bei der Einzelerfassung machen Sie Angaben zu jedem einzelnen Beleg, bei der globalen Erfassung müssen Sie nur die für die Bearbeitung zwingend notwendigen Angaben tätigen (z.B. ob ein Ausschluss von Versicherungsleistungen vorliegt). Von Seiten des Landesamts für Finanzen wird die Einzelerfassung empfohlen, da hierdurch die Beihilfesachbearbeitung erleichtert wird, was zu einer zügigeren Bearbeitung Ihres Antrags führen kann.
In „Meine Anträge“ können Sie sich über den Bearbeitungsstand Ihrer eingereichten Beihilfeanträge informieren. Hier werden alle Beihilfeanträge, die mit BeihilfeOnline oder der Beihilfe-App erstellt wurden oder die unter Verwendung des mit dem Beihilfebescheid übermittelten Antragsformulars eingereicht wurden, aufgelistet. So haben Sie jederzeit einen Überblick, ob Ihr Antrag bereits bei der Beihilfestelle eingegangen ist bzw. bearbeitet wurde. Online gestellte Anträge werden ca. 15 Minuten nach Antragstellung angezeigt.
Siehe hierzu Beihilfedokumente; Link öffnet sich in neuem Fenster im Digitalen Ordner.
Sie können in BeihilfeOnline Ihre Belege elektronisch hochladen und anschließend Ihren Beihilfeantrag online stellen. Für den Dateiupload gilt Folgendes:
- Die Belege müssen in schwarz-weiß mit einer Qualität von 300 dpi gescannt werden
- Es können höchstens 20 Dateien hochgeladen werden.
- Die Gesamtgröße aller Dateien darf höchstens 20 MB betragen.
- Es sind nur Dateien mit den Endungen „.pdf“, „.jpg“ und „.png“ möglich.
- Die Dateien werden ab erstmaliger Speicherung des Antrages bzw. ab Antragstellung 6 Monate gespeichert.
Es werden nur bei der Antragstellung Daten an die Beihilfestelle übermittelt. Sämtliche in BeihilfeOnline gespeicherten Daten beruhen auf Ihren Angaben. Bei erstmaliger Antragstellung sind aufgrund Ihrer Anmeldung im „Mitarbeiterservice Bayern“ die Angaben zu „Name“ und „Vorname“ vorbelegt, alle weiteren Felder müssen von Ihnen ausgefüllt werden. Ihre Eingaben werden beim Abschluss gespeichert, so dass Sie bei Folgeanträgen nur noch eventuelle Änderungen Ihrer Daten vorgeben und die Antragsdetails erfassen müssen.
Da die Beihilfestelle keinen Zugriff auf die von Ihnen vorgegebenen Daten hat, teilen Sie Änderungen der Beihilfestelle bitte wie bisher über die üblichen Kommunikationswege (d.h. schriftlich, telefonisch oder per E-Mail) mit.
Für eine digitale bzw. elektronische Antragstellung stehen Ihnen BeihilfeOnline und die App „Beihilfe Freistaat Bayern“; Link öffnet sich in neuem Fenster zur Verfügung.
Sie müssen zu Ihrem Ehegatten/Lebenspartner nur dann Angaben machen, wenn Sie für diese Person Aufwendungen geltend machen. Das Hinzufügen im Schritt „Angehörige“ ist nur bei erstmaliger Antragstellung über dieses Verfahren erforderlich. Ihre Eingaben werden gespeichert, so dass Sie bei Folgeanträgen nur noch eventuelle Änderungen Ihrer Daten vorgeben müssen.
Sie müssen zu Ihren Kindern auch Angaben machen, wenn Sie für diese keine Aufwendungen geltend machen. Diese Angaben sind zur Prüfung des Beihilfeanspruchs notwendig. Das Hinzufügen im Schritt „Angehörige“ ist nur bei erstmaliger Antragstellung über dieses Verfahren erforderlich. Ihre Eingaben werden gespeichert, so dass Sie bei Folgeanträgen nur noch eventuelle Änderungen Ihrer Daten vorgeben müssen.
Angaben zu Kindern sind nur erforderlich, soweit diese im Familienzuschlag bei Ihnen oder einer anderen Person berücksichtigungsfähig sind oder bei einer zweiten Berufsausbildung bzw. einem Zweitstudium wegen des Umfangs einer Erwerbstätigkeit im Familienzuschlag nicht berücksichtigt werden.
Ein Antrag kann aus „Meine Anträge“ gelöscht werden, solange er noch nicht online gestellt wurde. Das Löschen umfasst alle mit dem betreffenden Antrag erfassten Vorgaben (auch evtl. Änderungen in den Schritten „Grunddaten“, „Angehörige“ und „Beschäftigung“). Beim Löschen des letzten vorhandenen Antrags werden neben den Antragsdaten sämtliche Vorgaben in den Schritten „Grunddaten“, „Angehörige“ und „Beschäftigung“ gelöscht. Im Falle einer erneuten Antragstellung sind diese komplett neu auszufüllen. Um dies zu vermeiden, empfiehlt es sich, ggf. erst einen neuen Antrag zu stellen und anschließend den alten Antrag zu löschen.
In „Meine Anträge“ werden alle Beihilfeanträge, die mit Hilfe von BeihilfeOnline und mit der App "Beihilfe Freistaat Bayern" erstellt wurden oder die unter Verwendung des mit dem Beihilfebescheid übermittelten Antragsformulars eingereicht wurden, aufgelistet. So haben Sie jederzeit einen Überblick, ob Ihr Antrag bereits bei der Beihilfestelle eingegangen ist bzw. bearbeitet wurde. Aus programmtechnischen Gründen können u.a. mittels PDF-Formular erstellte Beihilfeanträge sowie Anträge, die aus beihilfeinternen Gründen nicht gescannt wurden, nicht angezeigt werden. Online gestellte Anträge werden ca. 15 Minuten nach Antragstellung angezeigt.
Hier wird auch der Status des jeweiligen Antrags angezeigt (z.B. „eingereicht“, „in Bearbeitung“, „Bescheid erstellt“). Noch nicht gestellte bzw. eingereichte Anträge können Sie jederzeit weiter bearbeiten oder löschen - siehe auch Löschen von Anträgen und Speicherung von Anträgen.
Zum Bearbeitungsstand Ihrer eingereichten Beihilfeanträge siehe auch Auskunft/
Mit der Funktion „Neuer Antrag“ können Sie einen vollständig ausgefüllten Beihilfeantrag erstellen. Dieser wird Ihnen in „Meine Anträge“ angezeigt.
Die Daten aus den Registerkarten „Grunddaten“, „Angehörige“ sowie „Beschäftigung“ müssen nur einmalig eingegeben werden. Die vorgegebenen Daten werden gespeichert. Bei Folgeanträgen müssen Sie nur noch eventuelle Änderungen gegenüber dem letzten mit Hilfe von BeihilfeOnline erstellten Antrag sowie die Antragsdetails erfassen.
Sie können Ihren Antrag für eine spätere Bearbeitung speichern. Durch Verlassen oder Schließen das Tabs werden Ihre Änderungen bzw. neu erfassten Daten übernommen und der Antrag mit dem Status „noch nicht gestellt" in „Meine Anträge“ abgelegt. Hochgeladene Dateien werden ab erstmaliger Speicherung des Antrages 6 Monate gespeichert. Siehe hierzu auch Meine Anträge.
- Geführte benutzerfreundliche Antragserstellung
- Zeitersparnis bei der Antragerstellung durch Vorbelegung der persönlichen Daten
- Bei Online-Antragstellung Einsparung von Papier und Portokosten sowie schnellere Bearbeitung durch Wegfall von Postlaufzeiten
- Nachvollziehbarkeit des Bearbeitungsstatus eingereichter Beihilfeanträge
- Unterstützung bei der Antrags- und Belegverwaltung
Auskunft über die zuständige Beihilfestelle kann Ihnen Ihre Dienststelle bzw. Pensionsfestsetzungsbehörde geben. Nähere Informationen finden Sie auch im Internetangebot des Landesamts für Finanzen: